Berlin verzögert Ahndung von Cannabis-Verstößen: Chaos bei der Umsetzung des neuen Gesetzes!

29.10.2024 44 mal gelesen 0 Kommentare

Legalisierung im April: Verstöße gegen Cannabis-Gesetz werden in Berlin später geahndet

Laut einem Bericht von rbb24 wird die Ahndung von Verstößen gegen das neue Cannabisgesetz in Berlin verzögert. Die Berliner Polizei hat seit dem 1. April insgesamt 41 Ordnungswidrigkeiten wegen Kiffens in "Konsumverbotszonen" registriert, zusätzlich zu weiteren 32 Fällen anderer Gesetzesverstöße. Obwohl diese Vorfälle erfasst wurden, bleibt unklar, wer für deren Bearbeitung zuständig ist, und ein Bußgeldkatalog fehlt ebenfalls noch.

Veranstaltung in der VHS Krefeld: Podiumsdiskussion über Cannabis-Legalisierung

Die Rheinische Post berichtet über eine Diskussionsrunde zur Teillegalisierung von Cannabis an der Volkshochschule (VHS) Krefeld. Michael Zoller vom Krefelder Cannabis Social Club diskutierte mit Dr. Helmut Eich, Facharzt für Psychiatrie am Alexianer Krankenhaus, über Chancen und Risiken dieser Legalisierung. Während Befürworter hoffen, den Schwarzmarkt einzudämmen und den Konsum sicherer zu machen, warnen Kritiker vor einer Überlastung der Justiz sowie Problemen bei Polizeikontrollen.

Ein halbes Jahr nach Legalisierung: Auswirkungen auf Enger und Spenge

In einem Artikel der Neuen Westfälischen wird untersucht, wie sich die Legalisierung des Cannabiskonsums auf Städte wie Enger und Spenge auswirkt. Trotz legalem Besitz bis zu 25 Gramm sind viele Fragen zur Umsetzung offen geblieben; Horror-Szenarien blieben jedoch bisher aus.

Cannabis-Geruch von nebenan: Was Mieter hier tun können

Laut CHIP Online Deutschland dürfen Vermieter ihren Mietern weder das Rauchen noch den Konsum von Marihuana innerhalb ihrer Wohnung verbieten – dies gilt auch seit dessen Legalisierung im April dieses Jahres als rechtlich abgesichert durch den Deutschen Mieterbund.

Niedersachsen: An 237 Arbeitstagen mit Cannabis-Prüfung befasst

Einem Bericht auf Legal Tribune Online zufolge führte die Einführung des neuen CanG bundesweit zu erheblichen Arbeitsbelastungen bei Staatsanwaltschaften aufgrund rückwirkender Amnestieregelungen für frühere Straftaten unter dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). In Niedersachsen allein benötigten Staatsanwälte rund 113.894 Minuten oder etwa 237 Arbeitstage, um Akten hinsichtlich möglicher Strafaufhebungen oder -neufestsetzungen zu prüfen.

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