Bundesgerichtshof: 25 Gramm Cannabis pro Person und nicht je Wohnsitz
Laut einem Bericht des MDR hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die erlaubte Menge von 25 Gramm getrocknetem Cannabis pro Person gilt und nicht pro Wohnsitz. Diese Entscheidung wurde im Rahmen eines Strafverfahrens getroffen, bei dem ein Angeklagter argumentierte, er dürfe an jedem seiner drei Wohnsitze jeweils diese Menge besitzen. Der BGH widersprach dieser Auffassung mit Verweis auf den Gesundheitsschutz.
Debatten über die Teillegalisierung von Cannabis in Baden-Württemberg
SWR Aktuell berichtet über Diskussionen zum neuen Cannabiskonsumgesetz in Baden-Württemberg. Justizministerin Marion Gentges fordert, verdeckte Ermittlungen zur Bekämpfung des Schwarzmarkts wieder zuzulassen. Hintergrund ist unter anderem ein Freispruch eines mutmaßlichen Großdealers aufgrund fehlender verwertbarer Beweise nach neuer Rechtslage.
Frust statt Cannabis-Anbau: Club aus Fulda schließt sich Klage an
Laut Fuldaer Zeitung warten viele Clubs wie der "Exotic Kingdom CSC Fulda" seit Monaten vergeblich auf Anbaulizenzen für legales Cannabis. Die Verzögerungen führen zu Frustration und finanziellen Belastungen durch hohe Betriebskosten ohne Einnahmemöglichkeiten. Einige Vereine haben bereits rechtliche Schritte eingeleitet.
"Schwerwiegender Fehler": Berlin will Cannabis-Legalisierung kippen
Der Berliner Kurier berichtet, dass Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg gemeinsam mit ihrem Kollegen aus Baden-Württemberg plant, die Legalisierung rückgängig zu machen. Sie sieht darin einen Rückschritt im Kampf gegen organisierte Kriminalität und befürchtet eine Zunahme mafiöser Strukturen durch das Gesetz.
Bodenlose Frechheit: Erste Cannabis-Anbauerlaubnis in Bayern abgelehnt
T-Online - München meldet, dass Bayerns Behörden dem ersten Antrag eines Münchner Vereins für legalen Eigenanbau eine Absage erteilten. Grund dafür sei unter anderem die Forderung nach aktiver Beteiligung aller Mitglieder am Anbauprozess – was vom Verein als unrealistisch kritisiert wird.
BGH zu Cannabis: Weiterhin eine 'gefährliche' Droge
Laut Legal Tribune Online muss sich der Bundesgerichtshof zunehmend mit Fällen befassen, die durch Änderungen im Konsumcannabisgesetz entstehen. Trotz milderer Strafrahmen bleibt laut Gerichtsbeschluss der Umgang mit großen Mengen weiterhin strafbar, auch wenn sie auf mehrere Wohnsitze verteilt werden sollten.
Quellen:
- Bundesgerichtshof: 25 Gramm Cannabis je Mensch und nicht je Wohnsitz
- Debatten wegen Teillegalisierung von Cannabis: Zulassung von verdeckten Ermittlungen gefordert
- Bundesgerichtshof: 25 Gramm Cannabis je Mensch und nicht je Wohnsitz
- Frust statt Cannabis-Anbau: Club aus Fulda schließt sich Klage an
- „Schwerwiegender Fehler“: Berlin will Cannabis-Legalisierung kippen
- "Bodenlose Frechheit": Erste Cannabis-Anbauerlaubnis in Bayern abgelehnt
- BGH zu Cannabis: Weiterhin eine 'gefährliche' Droge
- Cannabis: Ein Verletzter bei Gasverpuffung in Wohnhaus
- „Too Hot To Handle“: Netflix-Sternchen schmuggelt 40 Kilo Cannabis
- BGH: 25 Gramm legales Cannabis je Mensch und nicht je Wohnsitz
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