BGH-Urteil: Cannabis-Limit von 25 Gramm gilt pro Person, nicht je Wohnsitz!

28.11.2024 53 mal gelesen 0 Kommentare

Bundesgerichtshof: 25 Gramm Cannabis pro Person und nicht je Wohnsitz

Laut einem Bericht des MDR hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die erlaubte Menge von 25 Gramm getrocknetem Cannabis pro Person gilt und nicht pro Wohnsitz. Diese Entscheidung wurde im Rahmen eines Strafverfahrens getroffen, bei dem ein Angeklagter argumentierte, er dürfe an jedem seiner drei Wohnsitze jeweils diese Menge besitzen. Der BGH widersprach dieser Auffassung mit Verweis auf den Gesundheitsschutz.

Debatten über die Teillegalisierung von Cannabis in Baden-Württemberg

SWR Aktuell berichtet über Diskussionen zum neuen Cannabiskonsumgesetz in Baden-Württemberg. Justizministerin Marion Gentges fordert, verdeckte Ermittlungen zur Bekämpfung des Schwarzmarkts wieder zuzulassen. Hintergrund ist unter anderem ein Freispruch eines mutmaßlichen Großdealers aufgrund fehlender verwertbarer Beweise nach neuer Rechtslage.

Frust statt Cannabis-Anbau: Club aus Fulda schließt sich Klage an

Laut Fuldaer Zeitung warten viele Clubs wie der "Exotic Kingdom CSC Fulda" seit Monaten vergeblich auf Anbaulizenzen für legales Cannabis. Die Verzögerungen führen zu Frustration und finanziellen Belastungen durch hohe Betriebskosten ohne Einnahmemöglichkeiten. Einige Vereine haben bereits rechtliche Schritte eingeleitet.

"Schwerwiegender Fehler": Berlin will Cannabis-Legalisierung kippen

Der Berliner Kurier berichtet, dass Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg gemeinsam mit ihrem Kollegen aus Baden-Württemberg plant, die Legalisierung rückgängig zu machen. Sie sieht darin einen Rückschritt im Kampf gegen organisierte Kriminalität und befürchtet eine Zunahme mafiöser Strukturen durch das Gesetz.

Bodenlose Frechheit: Erste Cannabis-Anbauerlaubnis in Bayern abgelehnt

T-Online - München meldet, dass Bayerns Behörden dem ersten Antrag eines Münchner Vereins für legalen Eigenanbau eine Absage erteilten. Grund dafür sei unter anderem die Forderung nach aktiver Beteiligung aller Mitglieder am Anbauprozess – was vom Verein als unrealistisch kritisiert wird.

BGH zu Cannabis: Weiterhin eine 'gefährliche' Droge

Laut Legal Tribune Online muss sich der Bundesgerichtshof zunehmend mit Fällen befassen, die durch Änderungen im Konsumcannabisgesetz entstehen. Trotz milderer Strafrahmen bleibt laut Gerichtsbeschluss der Umgang mit großen Mengen weiterhin strafbar, auch wenn sie auf mehrere Wohnsitze verteilt werden sollten.

Quellen:

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Zusammenfassung des Artikels

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die erlaubte Menge von 25 Gramm Cannabis pro Person gilt und nicht pro Wohnsitz, während in Baden-Württemberg über das neue Cannabiskonsumgesetz diskutiert wird. In Berlin gibt es Bestrebungen, die Legalisierung rückgängig zu machen, und in Bayern wurde der erste Antrag auf Eigenanbau abgelehnt.