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Cannabis-Messe "Mary Jane" erwartet Besucherrekord
Die Cannabis-Messe "Mary Jane" in Berlin rechnet nach der Teil-Legalisierung von Cannabis mit einem neuen Besucherrekord. Laut N-TV ist der Boom auf die jüngsten gesetzlichen Änderungen zurückzuführen, die den Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert haben. Die Veranstalter erwarten, dass die Messe in diesem Jahr mehr Besucher anzieht als je zuvor. Die Messe gilt als zentrale Plattform für die Cannabis-Branche, auf der sich Unternehmen, Konsumenten und Interessierte austauschen können.
Die Teil-Legalisierung hat nicht nur das Interesse an der Messe gesteigert, sondern auch die Dynamik in der gesamten Branche verändert. Aussteller berichten von einer deutlich gestiegenen Nachfrage nach Produkten und Informationen rund um Cannabis. Die "Mary Jane" bietet neben Produktpräsentationen auch zahlreiche Vorträge und Diskussionsrunden zu rechtlichen, medizinischen und wirtschaftlichen Aspekten des Cannabismarktes.
Jahr | Besucherzahl (Erwartung) |
---|---|
2024 | Rekord erwartet |
- Teil-Legalisierung sorgt für starkes Besucherinteresse
- Branche erlebt einen deutlichen Aufschwung
Infobox: Die "Mary Jane" in Berlin profitiert direkt von der neuen Gesetzeslage und wird zum Treffpunkt für die wachsende Cannabis-Community. (Quelle: N-TV)
Berliner Häftlinge dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass Häftlinge in Berliner Justizvollzugsanstalten bis zu 50 Gramm Cannabis in ihren Zellen besitzen dürfen. Wie der Tagesspiegel berichtet, gilt diese Regelung für Insassen, deren Haftzeit mindestens sechs Monate beträgt. Die Zelle wird in diesem Fall als Wohnsitz betrachtet, wodurch die gleichen Besitzrechte wie in einer privaten Wohnung außerhalb des Gefängnisses gelten.
Im konkreten Fall wurde bei einem Insassen 45 Gramm hochpotentes Cannabisharz gefunden. Das Amtsgericht Tiergarten sah darin keine Straftat, da der Mann seit dem 7. September 2023 eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verbüßt. Dennoch bleibt es den Anstalten möglich, den Besitz und Konsum von Cannabis aus Gründen der Sicherheit und Ordnung generell zu untersagen. Das generelle Verbot in den Hausordnungen der Berliner Justizvollzugsanstalten bleibt weiterhin bestehen.
- Bis zu 50 Gramm Cannabis dürfen in der Zelle aufbewahrt werden
- Hausrecht der Anstalten kann Besitz und Konsum weiterhin untersagen
Infobox: Berliner Häftlinge haben formal das Recht auf bis zu 50 Gramm Cannabis in ihrer Zelle, können aber durch das Hausrecht der Anstalten eingeschränkt werden. (Quelle: Tagesspiegel)
Einfuhr von Cannabis aus den Niederlanden bleibt strafbar
Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) zum 1. April 2024 wurde der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Wie Anwalt.de berichtet, bleibt die Einfuhr von Cannabis aus dem Ausland – etwa aus niederländischen Coffeeshops – jedoch weiterhin verboten und strafbar. Auch Mengen, die innerhalb der in Deutschland zulässigen Besitzgrenzen liegen, dürfen nicht eingeführt werden.
Die Einfuhr wird nach § 34 des Cannabisgesetzes mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Bei nicht geringen Mengen (mehr als ca. 60 Gramm) oder bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Vorgehen können sogar bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe drohen. Eine Ausnahme für den Eigenbedarf existiert nicht. Zoll und Polizei kontrollieren insbesondere an den Grenzen zu den Niederlanden gezielt und leiten bei Verstößen Strafverfahren ein.
Verstoß | Strafe |
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Einfuhr von Cannabis (bis 60g) | Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Einfuhr nicht geringer Mengen (>60g), gewerbsmäßig/bandenmäßig | Bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe |
- Keine Ausnahme für Eigenbedarf
- Gezielte Kontrollen an den Grenzen
Infobox: Die Einfuhr von Cannabis nach Deutschland bleibt auch nach der Teillegalisierung strafbar – selbst Kleinstmengen führen zu Strafverfahren. (Quelle: Anwalt.de)
Apotheken nicht als Coffeeshops missbrauchen
Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, äußerte auf der Versammlung der Kammer 2025 in Magdeburg deutliche Kritik an der Cannabis-Legalisierung. Wie die Pharmazeutische Zeitung berichtet, hält Münch die Freigabe von Cannabis wegen der gesundheitlichen Gefahren für falsch und bezeichnet die rechtlichen Ausgestaltungen als unlogisch und lückenhaft. Er betonte, dass Apotheken nicht als Coffeeshops missbraucht werden dürften und Apotheker aus gutem Grund keine reinen Genussmittel abgeben sollten.
„Ich werde mich mit Händen und Füßen dagegen wehren, dass Apotheken als Coffeeshops missbraucht werden. [...] Dann sind wir Drogendealer im Kittel und verlieren das Vertrauen unserer Patienten. Dann steht der Händler im Vordergrund, und so werden wir dann auch behandelt“, so Münch.
Die Zahl der Apotheken in Sachsen-Anhalt ist laut Münch auf dem Stand der 1970er Jahre, während die Arbeitsbelastung gestiegen ist. Der Versandhandel verschärft die wirtschaftlichen Probleme der Apotheken zusätzlich.
- Apotheken sollen keine Genussmittel abgeben
- Apothekenzahl auf historischem Tiefstand
Infobox: Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt warnt vor einer Verwischung der Grenzen zwischen Apotheken und Coffeeshops und sieht die wirtschaftliche Lage der Apotheken kritisch. (Quelle: Pharmazeutische Zeitung)
Medizinisches Cannabis auf Rezept – zwischen Therapie und Grauzone
Seit dem 1. April 2024 dürfen Ärztinnen und Ärzte medizinisches Cannabis wie jedes andere Arzneimittel per E-Rezept verschreiben. Laut rbb24 ist der Zugang zu medizinischem Cannabis dadurch deutlich erleichtert worden. Plattformen wie can-doc.de werben mit Angeboten wie „Werde Cannabis-Patient:in in drei Minuten! Rezept für 0€, schnelle Lieferung, 100 % sicher und diskret.“ Nach Angaben der Plattform haben über 50.000 Menschen das Angebot bereits genutzt.
Im Selbstversuch erhielten Reporter nach wenigen Minuten Online-Anamnese und Altersverifikation ein Privatrezept, ausgestellt von einem irischen Arzt. Die Sorten, die bestellt werden können, heißen beispielsweise "Wedding Singer" oder "Tiger Cake" und kosten zwischen 8,50 und 12,70 Euro pro Gramm. Apothekerin Claudia Neuhaus aus Charlottenburg berichtet, dass sich die Nachfrage nach Cannabis in ihren Apotheken seit der Gesetzesänderung verdoppelt hat. Sie betont jedoch, dass Apotheken gesetzlich verpflichtet sind, die Medikamente laut Rezept abzugeben, und Missbrauch nur schwer zu erkennen ist.
Patientin Wolke, die an Multipler Sklerose leidet, schildert, dass der Weg zum medizinischen Cannabis trotz Legalisierung weiterhin mit Vorurteilen und bürokratischen Hürden verbunden ist. Viele Hausärzte lehnen die Verschreibung ab, und auch Schmerztherapeuten sind zurückhaltend. Der Suchtmediziner Dr. Konrad Cimander kritisiert, dass Online-Plattformen ein Schlupfloch nutzen, da lizensierte Fachgeschäfte für Freizeitkonsumenten fehlen. Er sieht Cannabisblüten im medizinischen Bereich nur selten als notwendig an und empfiehlt Tropfen für gezieltere Wirkung.
Produkt | Preis pro Gramm |
---|---|
Wedding Singer | 8,50 – 12,70 € |
Tiger Cake | 8,50 – 12,70 € |
- Über 50.000 Nutzer bei can-doc.de
- Nachfrage nach medizinischem Cannabis hat sich verdoppelt
- Viele Ärzte bleiben skeptisch
- Online-Rezepte aus dem EU-Ausland sind rechtlich zulässig
„Das ist gesteigerte Lebensqualität. Durch Cannabis kann ich den Schmerzpegel runterfahren. Ich kann wieder mit Freunden rausgehen, Hobbys haben und mein buntes Leben leben“, berichtet Patientin Wolke.
Infobox: Medizinisches Cannabis ist leichter erhältlich, doch der Zugang bleibt für viele Patienten schwierig. Online-Plattformen bieten schnelle Rezepte, während Ärzte und Apotheker Missbrauch befürchten. (Quelle: rbb24)
Quellen:
- Boom nach Teil-Legalisierung: Cannabis-Messe "Mary Jane" erwartet Besucherrekord
- Ist jetzt kiffen im Gefängnis erlaubt? Berliner Häftlinge dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen
- Einfuhr von Cannabis aus den Niederlanden – was droht seit dem neuen Cannabisgesetz?
- Kammer Sachsen-Anhalt: Apotheken nicht als Coffeeshops missbrauchen
- Medizinisches Cannabis auf Rezept – zwischen Therapie und Grauzone
- Thüringen: Acht Cannabis-Clubs in Thüringen warten noch auf ihre Lizenz
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- Cannabis-Verein in Dahme-Spree zieht erste Bilanz: Viel Arbeit und viele bürokratische Hürden
- Gericht: Häftlinge dürfen Cannabis besitzen, aber nicht kiffen
- Cannabis: Acht Cannabis-Clubs in Thüringen warten noch auf ihre Lizenz
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