Cannabis-Legalisierung: Saarland und Bayern setzen auf strikte Regeln und langsame Genehmigungen

07.06.2025 40 mal gelesen 0 Kommentare

Restriktive Umsetzung der Cannabis-Legalisierung im Saarland

Im Saarland wurde das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis besonders restriktiv umgesetzt. Nach Angaben der Saarbrücker Zeitung wurde bislang keine einzige Anbaugenehmigung erteilt. Damit ist das Saarland das einzige Bundesland, das ein Jahr nach der Teil-Legalisierung noch keine Genehmigung vergeben hat. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger wollte verhindern, dass das Saarland zur Modellregion wird, doch nun steht das Bundesland beispielhaft für ein besonders reaktionäres Verständnis von Daseinsvorsorge.

  • Keine Anbaugenehmigung im Saarland erteilt
  • Restriktive Umsetzung der Teil-Legalisierung

Infobox: Das Saarland ist das einzige Bundesland ohne Anbaugenehmigung für Cannabis ein Jahr nach der Teil-Legalisierung (Saarbrücker Zeitung).

Behördliche Hürden für Cannabis-Clubs in Bayern

In Bayern wurden bisher nur fünf Cannabis-Clubs genehmigt, während in anderen Bundesländern deutlich mehr Genehmigungen erteilt wurden. Laut Staatszeitung sind im Freistaat mehr Behördenmitarbeiter für die Anbauvereine zuständig als anderswo. Kritiker werfen der Staatsregierung Verschleppung vor. Das Bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz untersagt den Cannabiskonsum auf Volksfesten, in Biergärten und auf dem Gelände des Landtags. Für Verstöße gegen die erlaubte Besitzmenge von bis zu 5 Gramm mehr als die erlaubten 25 Gramm drohen Bußgelder zwischen 500 und 1000 Euro. Das Kiffen in Fußgängerzonen wird mit 500 Euro, die Mitgliedschaft in zwei Anbauvereinigungen mit 300 Euro und Werbung für Anbauvereine mit bis zu 30.000 Euro geahndet.

Bundesland Anträge Genehmigungen Personal
Bayern 39 5 12 besetzte Vollzeitstellen
Baden-Württemberg 97 22 2 Vollzeitkräfte (+4 unterstützend)
Schleswig-Holstein 24 8 1 Mitarbeiterin
Niedersachsen 103 40 Team von „mehreren Fachleuten“
  • Bußgelder bis zu 30.000 Euro für Werbung
  • Mitgliedschaft in zwei Anbauvereinen: 300 Euro Strafe
  • Erlaubte Mitgliederzahl pro Verein: maximal 500
  • Mitwirkungspflicht: 6 Stunden pro Jahr und Mitglied

Infobox: Bayern hat trotz 12 besetzter Vollzeitstellen nur 5 Genehmigungen bei 39 Anträgen erteilt. In Baden-Württemberg wurden 22 Genehmigungen bei 97 Anträgen mit weniger Personal vergeben (Staatszeitung).

Kritik an der Cannabis-Legalisierung: Gescheitert oder nicht?

Die Saarbrücker Zeitung berichtet, dass die Teil-Legalisierung von Cannabis die gewünschten Ziele nicht erreicht hat. Der Schwarzmarkt konnte nicht ausgetrocknet werden, da es kaum legale Möglichkeiten gibt, Cannabis zu erwerben. Der Besitz und Konsum ist zwar legal, doch der Einkauf erfolgt weiterhin überwiegend auf dem Schwarzmarkt.

  • Legalisierung hat Schwarzmarkt nicht ausgetrocknet
  • Kaum legale Bezugsquellen für Cannabis

Infobox: Die Reform wird als gescheitert bezeichnet, da der Schwarzmarkt weiterhin dominiert (Saarbrücker Zeitung).

Forschungsdurchbruch: Cannabis in der Luft nachweisbar

Ein amerikanisches Forscherteam um David Duffy von der Universität Florida konnte in einer neuen Studie DNA in der Luft nachweisen, darunter auch Spuren von Cannabis und Schlafmohn. Die Methode basiert auf der Analyse von Umwelt-DNA (eDNA), die aus der Umgebungsluft gefiltert und genetisch analysiert wird. In Proben aus Dublin wurden neben Krankheitserregern auch Spuren illegaler Substanzen wie Cannabis gefunden. Die Forschenden betonen, dass die Methode neue Möglichkeiten für die Überwachung von Krankheitserregern und Allergenen bietet, aber auch ethische Fragen aufwirft, da menschliche DNA in der Luft gesammelt werden kann.

  • Nachweis von Cannabis und Schlafmohn in Luftproben
  • Methode eröffnet neue Forschungsfelder, birgt aber ethische Risiken

Infobox: US-Forscher konnten in Dublin und Florida Cannabis-DNA in der Luft nachweisen (Berliner Morgenpost).

Quellen:

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