Cannabis-News: Gesetzesdebatte, Haribo-Rückruf, Razzia, Medizin und THC-Grenzwert

08.06.2025 30 mal gelesen 0 Kommentare

Cannabis in Berlin: Polizeipräsidentin fordert Änderungen im Gesetz

Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel fordert Anpassungen am Konsumcannabisgesetz. Laut einem Bericht der Berliner Morgenpost sieht sie insbesondere bei der Ausgestaltung des Gesetzes Nachbesserungsbedarf. Die Polizeipräsidentin betont, dass die aktuelle Gesetzeslage in der Praxis zu Unsicherheiten führe und fordert daher präzisere Regelungen, um die Arbeit der Polizei zu erleichtern.

Slowik Meisel hebt hervor, dass die Polizei in Berlin mit der Umsetzung des Gesetzes vor Herausforderungen steht, insbesondere im Hinblick auf die Kontrolle und Durchsetzung der neuen Vorschriften. Sie spricht sich für eine Überarbeitung aus, die sowohl den Schutz der Bevölkerung als auch die Rechtssicherheit für die Einsatzkräfte gewährleistet.

Forderung Präzisere Regelungen im Konsumcannabisgesetz
Begründung Unsicherheiten in der Praxis, Erleichterung der Polizeiarbeit

Infobox: Die Berliner Polizeipräsidentin fordert konkrete Änderungen am Cannabisgesetz, um die Arbeit der Polizei zu erleichtern und Rechtssicherheit zu schaffen. (Quelle: Berliner Morgenpost)

Haribo weist Schuld für Cannabis in Fruchtgummis zurück

In den Niederlanden wurde Cannabis in Haribo-Colafläschchen entdeckt. Das Unternehmen Haribo betont laut FAZ, dass die Droge nicht während des Produktionsprozesses in die Fruchtgummis gelangt sei. Eigene Untersuchungen sowie Tests durch ein unabhängiges Labor hätten ergeben, dass Rückstellproben der betroffenen Charge, verwendete Rohstoffe und bereits ausgelieferte Produkte keine Anzeichen für eine Kontamination aufwiesen.

Auch die örtlichen Behörden bestätigten, dass es keine Hinweise auf eine Verunreinigung in den Produktionsstätten gebe. Haribo arbeitet weiterhin eng mit den Behörden zusammen, um die Ursache für das Auftauchen von Cannabis in den Fruchtgummis zu klären. Ende Mai gab es eine vorsorgliche Rückrufaktion für den betroffenen Fruchtgummi-Typ in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg, nachdem in drei „Happy Cola“-Kilotüten mit Mindesthaltbarkeit bis Januar 2026 Cannabis-Spuren gefunden wurden. Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Produktsicherheit (NVWA) warnte, dass der Verzehr der betroffenen Colafläschchen zu gesundheitlichen Problemen wie Schwindel führen könne. Zwei Kinder mussten in einer Klinik behandelt werden, eines lag vorübergehend im Koma.

Betroffene Produkte Drei „Happy Cola“-Kilotüten (MHD bis Januar 2026)
Rückrufaktion Niederlande, Belgien, Luxemburg
Gesundheitliche Folgen Schwindel, Unwohlsein, ein Kind vorübergehend im Koma

Infobox: Haribo sieht keine Schuld an der Cannabis-Kontamination in Fruchtgummis und verweist auf negative Testergebnisse. Die Ursachensuche dauert an. (Quellen: FAZ, Handelszeitung)

Cannabis-Senior: Hilfe bei medizinischen Problemen und Schlaflosigkeit

Ein Mann aus dem Erzgebirge nutzt Cannabis zur Behandlung medizinischer Probleme und Schlaflosigkeit. Wie der MDR berichtet, ist Cannabis für ihn keine Droge, sondern ein Medikament. Gut ein Jahr nach der Legalisierung bleibt das Thema Cannabis weiterhin umstritten.

Der Betroffene hebt hervor, dass er nicht dem Klischee eines „Kiffers“ entspricht, sondern Cannabis gezielt zur Linderung seiner Beschwerden einsetzt. Die Reportage zeigt, dass Cannabis für viele Menschen eine wichtige medizinische Rolle spielt und nicht nur als Rauschmittel betrachtet werden sollte.

  • Cannabis wird zur Behandlung von Schlaflosigkeit und anderen medizinischen Problemen eingesetzt.
  • Der Konsument sieht sich nicht als typischen Drogenkonsumenten, sondern als Patient.

Infobox: Cannabis kann für Patienten mit medizinischen Problemen eine wichtige Rolle spielen und wird nicht nur als Droge genutzt. (Quelle: MDR)

„Das war jetzt Nummer 31“: Wieder Razzia beim Hasch-König in Bayern

In Baldham wurde erneut ein Hanf-Laden von Wenzel Cerveny von der Kripo Erding durchsucht. Laut Merkur beschlagnahmten die Beamten 15 Cannabis-Setzlinge sowie weitere Hanf- und CBD-Produkte und ein Tablet. Die Staatsanwaltschaft München II wirft Cervenys Sohn und Bruder unerlaubten Handel mit Cannabis vor. Die beschlagnahmte Ware hatte einen Wert von rund 1.000 Euro.

Die Kontrolle war bereits die 31. Razzia gegen Cerveny. Erst Ende Mai wurden in Aschheim 1.487 Cannabis-Pflanzen beschlagnahmt. Auch elektronische Geräte wurden konfisziert. Gegen Cerveny selbst, der 14 Filialen in ganz Deutschland betreibt, hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage wegen unerlaubten Handels mit Cannabis erhoben. Kurios: Im Februar hatte die Staatsanwaltschaft München II beschlagnahmte Waren an Cerveny zurückgegeben, nachdem die Verfahren eingestellt worden waren.

Anzahl der Razzien 31
Beschlagnahmte Setzlinge (Baldham) 15
Beschlagnahmte Pflanzen (Aschheim, Mai) 1.487
Wert der beschlagnahmten Ware (Baldham) ca. 1.000 Euro
Anzahl der Filialen 14

Infobox: Die Polizei hat zum 31. Mal einen Laden von Wenzel Cerveny durchsucht. Es wurden Setzlinge und Produkte im Wert von rund 1.000 Euro beschlagnahmt. (Quelle: Merkur)

Jugendlicher Cannabis-Dealer aus Winnenden verurteilt: Strafe und Hilfe

Ein jugendlicher Cannabis-Dealer aus Winnenden wurde verurteilt, nachdem er auf der B14 von der Polizei kontrolliert wurde. Wie der Zeitungsverlag Waiblingen berichtet, fiel den Beamten auf, dass der Autofahrer die Spur nicht hielt. Während der Kontrolle warf ein Insasse ein Päckchen aus dem Fenster, das 145 Gramm Cannabis enthielt. Der Besitzer konnte über den Abdruck seines kleinen Fingers auf dem Plastikbeutel eindeutig identifiziert werden.

Der Jugendliche muss sich nun für den Besitz und Handel mit Cannabis verantworten. Neben der Strafe erhält er auch Hilfe, um einen Weg aus der Drogenkriminalität zu finden.

  • 145 Gramm Cannabis wurden sichergestellt.
  • Der Besitzer wurde über einen Fingerabdruck identifiziert.
  • Es erfolgte eine Verurteilung mit begleitenden Hilfsmaßnahmen.

Infobox: Ein Jugendlicher wurde mit 145 Gramm Cannabis erwischt und verurteilt. Neben der Strafe erhält er Unterstützung zur Resozialisierung. (Quelle: Zeitungsverlag Waiblingen)

Kein THC-Grenzwert: „Österreich in der Steinzeit“

Bernhard Amann von der Suchtpräventionsstelle „Ex und Hopp“ fordert die Einführung eines THC-Grenzwerts im Straßenverkehr. Laut vorarlberg.ORF.at ist Österreich eines der wenigen europäischen Länder ohne einen solchen Grenzwert. Amann kritisiert, dass dadurch auch Menschen bestraft werden, die zum Zeitpunkt der Fahrt nicht mehr berauscht sind. Ein Betroffener berichtet, dass er drei Tage nach dem Konsum positiv getestet wurde und eine Strafe von 2.000 Euro zahlen musste. Hinzu kamen Kosten für Verkehrscoaching, eine verkehrspsychologische Untersuchung und ein psychiatrisches Gutachten in Höhe von weiteren rund 2.000 Euro. Obwohl die Führerscheinsperre auf einen Monat beschränkt war, hat er seinen Führerschein nach einem halben Jahr noch immer nicht zurück.

Amann schlägt einen THC-Grenzwert von fünf Nanogramm pro Milliliter Blut vor, was etwa 0,3 Promille Alkohol entspreche. Er verweist auf andere Länder: Großbritannien, Polen und Tschechien haben vier Nanogramm, Deutschland 3,5 Nanogramm, Portugal sechs Nanogramm. Wilhelm Gruber, Chefarzt der Landespolizeidirektion, hält die aktuelle Regelung für sinnvoll, da individuell die Fahrtauglichkeit geprüft werde. Er betont, dass THC im Körper anders abgebaut werde als Alkohol und dass ein pauschaler Grenzwert problematisch sei. Verkehrsminister Peter Hanke erklärt, dass die Verkehrssicherheit an erster Stelle stehe und das Thema komplex sei. Eine baldige Änderung der Rechtslage ist nicht zu erwarten.

Strafe für positiven THC-Test 2.000 Euro
Kosten für Coaching und Gutachten ca. 2.000 Euro
Vorgeschlagener Grenzwert (Amann) 5 ng/ml Blut
Vergleichswerte (andere Länder) GB, Polen, Tschechien: 4 ng/ml; Deutschland: 3,5 ng/ml; Portugal: 6 ng/ml
„Die werden behandelt, als hätten sie dann 1,6 Promille, das ist absurd und eine Frechheit“, ärgert sich Amann.

Infobox: In Österreich gibt es keinen THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Experten fordern eine Anpassung, die Politik sieht jedoch keinen schnellen Handlungsbedarf. (Quelle: vorarlberg.ORF.at)

Quellen:

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