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Mit 240 Kilogramm Cannabis gehandelt? – Prozessauftakt in Stuttgart
Vor dem Landgericht Stuttgart steht ein 54-jähriger Mann aus Remseck, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, einen schwunghaften Handel mit Cannabis betrieben zu haben. Laut Bericht der stuttgarter-nachrichten.de soll der Angeklagte Drogenlieferungen aus Spanien in den Rems-Murr-Kreis organisiert haben. Die Geschäfte wurden teilweise über Krypto-Handys abgewickelt, was auf eine professionelle Vorgehensweise hindeutet.
Der Prozessauftakt dauerte nicht viel länger als eine Stunde. Im Anschluss zogen sich Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu einem Gespräch über eine mögliche Prozessverständigung zurück. Ein Ergebnis dieser Gespräche soll am nächsten Verhandlungstag am 14. Juli verkündet werden.
- 240 Kilogramm Cannabis sollen gehandelt worden sein
- Lieferungen aus Spanien in den Rems-Murr-Kreis
- Abwicklung teilweise über Krypto-Handys
- Prozessverständigung wird angestrebt
Infobox: Der Fall zeigt, dass trotz Legalisierungsdebatte weiterhin große Mengen Cannabis illegal gehandelt werden. Die Nutzung von Krypto-Handys erschwert die Ermittlungen zusätzlich. (Quelle: stuttgarter-nachrichten.de)
Rechtsgutachten: Cannabis-Rezept per Fragebogen – Apotheker macht sich strafbar
Die Pharmazeutische Zeitung berichtet über ein aktuelles Rechtsgutachten, das sich mit der Abgabe von Medizinalcannabis auf Basis von Online-Rezepten beschäftigt. Demnach ist es nicht grundsätzlich verboten, Medizinalcannabis aufgrund einer telemedizinisch ausgestellten Verschreibung abzugeben, sofern anerkannte medizinische Standards eingehalten werden und der Arzt eigenverantwortlich entscheidet.
Problematisch wird es jedoch, wenn die Verschreibung allein auf Basis eines Online-Fragebogens erfolgt, also ohne persönlichen Arztkontakt. Das Landgericht München I hat entschieden, dass dies nicht den anerkannten fachlichen Standards entspricht. Sollte sich diese Sichtweise durchsetzen, könnte die Abgabe von Medizinalcannabis für Apotheker strafrechtlich relevant werden. Das Gutachten kommt zu dem Schluss: Verschreibungen, die allein auf Basis eines Online-Fragebogens erfolgen, genügen nicht den Anforderungen des § 3 MedCanG und führen zur Strafbarkeit auch des Apothekers.
„Verschreibungen, die allein auf Basis eines Online-Fragebogens erfolgen – ohne einen persönlichen Arztkontakt – genügen nicht den Anforderungen des § 3 MedCanG und führen zur Strafbarkeit auch des Apothekers.“ (Pharmazeutische Zeitung)
- Telemedizinische Verschreibungen sind nur zulässig, wenn medizinische Standards eingehalten werden
- Reine Online-Fragebögen ohne Arztkontakt sind nicht ausreichend
- Apotheker riskieren Strafbarkeit bei Abgabe auf Basis solcher Rezepte
Infobox: Apotheker sollten bei Online-Rezepten für Medizinalcannabis besonders vorsichtig sein und auf einen persönlichen Arztkontakt achten. (Quelle: Pharmazeutische Zeitung)
Einfuhr von Cannabis – Erlaubt oder verboten?
Das neue Cannabisgesetz hat laut Anwalt.de zu Unsicherheiten geführt, was die Einfuhr von Cannabis betrifft. Der Besitz von Cannabis ist seit dem 01.04.2024 in Deutschland teilweise legalisiert. Die Einfuhr von Cannabis über die Grenze – egal ob Blüten, Haschisch oder andere Produkte – bleibt jedoch gemäß § 34 KCanG weiterhin verboten. Eine Ausnahme gilt nur für Cannabissamen aus EU-Mitgliedstaaten zum privaten Anbau.
Bei der Einfuhr gibt es keine Bagatellgrenze: Auch kleinste Mengen sind strafbar. Die Menge spielt nur dann eine Rolle, wenn der Verdacht auf Handel im Inland besteht, was zu härteren Strafen führen kann. Die Zollkontrollen wurden in den letzten Monaten verschärft. Wird bei einer Kontrolle Cannabis gefunden, wird dieses sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet. Bei größeren Mengen kann auch das Mobiltelefon beschlagnahmt werden.
Verstoß | Strafe |
---|---|
Einfuhr von Cannabis (allgemein) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren |
Besonders schwerer Fall (ab 7,5 g THC, banden- oder gewerbsmäßig) | Mindeststrafe 1 Jahr, Höchststrafe 5 Jahre, keine Geldstrafe möglich |
- Einfuhr von Cannabis bleibt verboten, Ausnahme: Samen aus EU-Staaten
- Keine Bagatellgrenze – auch kleine Mengen sind strafbar
- Strafverfahren wird bei Entdeckung sofort eingeleitet
Infobox: Die Einfuhr von Cannabis ist weiterhin streng verboten und wird konsequent verfolgt. Nur Cannabissamen aus EU-Staaten sind zum privaten Anbau erlaubt. (Quelle: Anwalt.de)
Polizei hebt große Cannabis-Plantage in Schüttorf aus
In Schüttorf ist es der Polizei gelungen, eine große Cannabis-Plantage auszuheben. Wie noz.de berichtet, handelt es sich um einen bedeutenden Schlag gegen den illegalen Cannabisanbau in der Region. Die Ermittlungen führten zu einer professionell betriebenen Anlage, in der zahlreiche Pflanzen sichergestellt wurden.
Die Polizei betont, dass derartige Plantagen nicht nur illegal sind, sondern auch erhebliche Gefahren für die Umgebung darstellen können, etwa durch unsachgemäße Elektroinstallationen oder Brandgefahr. Die Ermittlungen zu den Hintermännern und möglichen weiteren Beteiligten dauern an.
- Große Cannabis-Plantage in Schüttorf entdeckt
- Professionelle Anbaumethoden und zahlreiche Pflanzen
- Gefahren durch illegale Anlagen für die Umgebung
Infobox: Der Fund in Schüttorf zeigt, dass der illegale Anbau von Cannabis trotz Legalisierungsdebatte weiterhin ein Problem bleibt. Die Polizei setzt ihre Ermittlungen fort. (Quelle: noz.de)
Quellen:
- Ludwigsburg/Waiblingen: Mit 240 Kilogramm Cannabis gehandelt?
- Rechtsgutachten: Cannabis-Rezept per Fragebogen – Apotheker macht sich strafbar
- Einfuhr von Cannabis – Erlaubt oder verboten?
- Polizei hebt große Cannabis-Plantage in Schüttorf aus
- Cannabis-Prozess: Angeklagter erneut krank – Haftbefehl droht
- Cannabis am Steuer und Unfall verursacht: Ein Fall fürs Freiberger Amtsgericht
- Jugendlicher mit Marihuana angetroffen
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- Polizei entdeckt bei Hausdurchsuchung kiloweise Cannabis und hunderte Pflanzen
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