Cannabisgesetz in Deutschland: Weniger Delikte, aber Nachbesserungsbedarf und offene Fragen

31.07.2025 25 mal gelesen 0 Kommentare

Cannabisgesetz: Nachbesserungsbedarf und Auswirkungen der Teillegalisierung

Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland hat laut einem Gastbeitrag von Dr. Simon Pschorr auf LTO.de zu einer signifikanten Entlastung der Strafverfolgungsbehörden geführt. Im Jahr 2023 wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik rund 174.000 allgemeine Verstöße und knapp 216.000 Rauschgiftdelikte mit Cannabis registriert. Im Jahr 2024, bis zum 31.03.2024, wurden noch knapp 17.000 allgemeine Verstöße unter dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gezählt. Nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) sank die Zahl der Delikte jedoch rapide: Es kam nur noch zu knapp unter 5.000 Verstößen gegen die neue Strafvorschrift des § 34 KCanG. Insgesamt wurden rund 26.400 Delikte mit Cannabis-Bezug verzeichnet, was einen Rückgang um knapp 88 Prozent bedeutet.

Die Justiz und Strafverfolger klagen dennoch über Mehraufwand, insbesondere durch die im Gesetz verankerte Amnestieregelung und zahlreiche legistische Fehler. So fehlen präzise Grenzwerte für geringe und nicht geringe Mengen, und es gibt Unklarheiten bei der Abgrenzung zwischen legalem Anbau und illegaler Herstellung. Bislang existieren bereits rund 550 Gerichtsentscheidungen zu § 34 KCanG, darunter viele höchstrichterliche Urteile. Dr. Pschorr fordert, dass der Gesetzgeber die bestehenden Lücken schließt, insbesondere durch eine Präzisierung des Cannabisbegriffs für den Anbau und eine klare Regelung der Freimengen.

„Bereinigt also der Gesetzgeber statt einer Rückkehr zum Totalverbot die methodischen Gesetzesmängel und vollendet die notwendigen Schritte zu einer auf den Gesundheitsschutz ausgerichteten Legalisierung, klappt es auch wieder mit dem Normvertrauen.“ (Dr. Simon Pschorr, LTO.de)
Jahr Allgemeine Verstöße Rauschgiftdelikte mit Cannabis Delikte nach KCanG (bis 31.03.2024) Rückgang in %
2023 174.000 216.000 - -
2024 17.000 - 5.000 88 %
  • Die Evaluation des Gesetzes konzentriert sich zunächst auf den Jugendschutz (§ 5 KCanG).
  • Eine umfassende Evaluierung durch das DLR ist bis 2028 geplant.
  • Der Gesetzgeber wird aufgefordert, legistische Fehler zu beheben und legale Beschaffungswege zu schaffen.

Infobox: Die Teillegalisierung hat die Zahl der Cannabisdelikte drastisch reduziert, doch zahlreiche Gesetzeslücken und unklare Regelungen belasten weiterhin die Justiz. (Quelle: LTO.de)

Prävention und Umsetzung: Kritik an der Legalisierung

Die Berliner Morgenpost berichtet, dass die Legalisierung des Cannabis-Konsums zwar umgesetzt wurde, es jedoch weiterhin an effektiver Prävention mangelt. Die Politik streitet über die Ausgestaltung, während Konsumenten mit zu hohen Preisen und zu strengen Regeln konfrontiert sind. Die Bestandsaufnahme zeigt, dass die Legalisierung in der Praxis an vielen Stellen hakt und insbesondere die Präventionsarbeit nicht ausreichend mitgedacht wurde.

  • Zu hohe Preise und strenge Regeln erschweren den Zugang für Konsumenten.
  • Die politische Debatte über die Ausgestaltung der Legalisierung ist weiterhin kontrovers.
  • Präventionsmaßnahmen werden als unzureichend bewertet.

Infobox: Trotz Legalisierung bleibt die Prävention eine Schwachstelle, und die Umsetzung wird von hohen Preisen und strengen Regeln begleitet. (Quelle: Berliner Morgenpost)

Stimmungsbild in München: Kiffen im Englischen Garten

Die Abendzeitung München berichtet, dass die Umsetzung der Cannabis-Legalisierung in Bayern besonders widerwillig erfolgte. Im Englischen Garten, Hofgarten und Finanzgarten wurde der Konsum zunächst wieder untersagt, mit Verweis auf Gefahren durch Passivrauchen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs wurde das Verbot im nördlichen Teil des Englischen Gartens aufgehoben. Ein Hauptverfahren soll klären, ob und für welche Teile das Verbot mit dem Bundesgesetz vereinbar ist.

Vor Ort zeigen sich die Münchner gelassen: Viele haben kein Problem mit dem Konsum im Park, solange Rücksicht genommen wird. Kritische Stimmen sind in der Minderheit. Experten schätzen, dass es Jahre dauern kann, bis ein abschließendes Urteil im Hauptverfahren vorliegt. Bis dahin dürfen Cannabis-Liebhaber im nördlichen Teil des Parks konsumieren.

  • Verbot im nördlichen Teil des Englischen Gartens aufgehoben.
  • Hauptverfahren zur Klärung der Rechtslage läuft.
  • Stimmungsbild: Mehrheit der Befragten zeigt sich tolerant.

Infobox: In München ist der Konsum im nördlichen Teil des Englischen Gartens wieder erlaubt, während die endgültige Rechtslage noch geklärt werden muss. (Quelle: Abendzeitung München)

Genehmigung von Anbauvereinen: Fast 300 Cannabis-Clubs in Deutschland

Deutschlandfunk meldet, dass deutschlandweit bislang über 290 Anbaulizenzen für Cannabis-Clubs erteilt wurden. Diese Vereine sind ein zentraler Bestandteil der neuen gesetzlichen Regelungen und sollen den legalen Zugang zu Cannabis für Erwachsene ermöglichen.

  • Über 290 Anbaulizenzen für Cannabis-Clubs wurden bundesweit genehmigt.
  • Die Vereine sind Teil der staatlich kontrollierten Abgabe an Erwachsene.

Infobox: Die Zahl der genehmigten Cannabis-Anbauvereine steigt weiter und liegt aktuell bei über 290. (Quelle: Deutschlandfunk)

Bußgelder in Sachsen-Anhalt: Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz

Nach Angaben von Ntv hat das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bislang 13 Bußgeldbescheide wegen Cannabis-Verstößen verschickt. Die Bußgelder liegen zwischen 50 und 650 Euro. Geahndet wurden unter anderem der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen, auf Spielplätzen oder in Fußgängerzonen sowie ungesicherter Zugriff auf Cannabis oder Vermehrungsmaterial. Insgesamt wurden dem Amt 45 Fälle gemeldet, bei denen es zu Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz gekommen sein soll.

Anzahl Bußgeldbescheide Bußgeldspanne Gemeldete Fälle
13 50 bis 650 Euro 45
  • Die Zuständigkeit für die Überwachung und Ahndung bleibt vorerst beim Landesverwaltungsamt.
  • Eine umfassende Evaluation des Konsumcannabisgesetzes auf Bundesebene ist geplant.

Infobox: In Sachsen-Anhalt wurden bislang 13 Bußgeldbescheide wegen Cannabis-Verstößen erlassen, mit Bußgeldern zwischen 50 und 650 Euro. (Quelle: Ntv)

Quellen:

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