THC-Grenzwert für Nutzhanf erhöht

THC-Grenzwert für Nutzhanf erhöht

Autor: Provimedia GmbH

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Kategorie: Rechtliches über Cannabis

Zusammenfassung: Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Grenzwert für den THC-Gehalt in Nutzhanf von 0,2 auf 0,3 Prozent zu erhöhen und somit dem EU-Recht anzupassen. Dadurch können Unternehmen im Hanfsektor nun Hanf mit einem höheren THC-Gehalt verkaufen und landwirtschaftliche Betriebe können auch Direktzahlungen im Rahmen der EU-Agrarpolitik erhalten.

Kabinett beschließt Änderungen im Betäubungsmittelgesetz: Erhöhung des Grenzwertes für Nutzhanf.

Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung des betäubungsmittelrechtlich erlaubten Grenzwertes von THC (Tetrahydrocannabiol) für Nutzhanf beschlossen. Mit dieser Änderung passt die Bundesregierung die Vorgabe auf nationaler Ebene dem EU-Recht an. Unternehmen im Hanfsektor, wie landwirtschaftliche Betriebe, dürfen nun Cannabis mit einem THC-Gehalt von 0,3 Prozent verkaufen, sofern sie auch die übrigen Voraussetzungen des Betäubungsmittelgesetzes erfüllen. Bisher lag der maximal erlaubte Wert bei 0,2 Prozent.

Verwendung von Nutzhanf

THC-armer Hanf wird als Nutzhanf definiert. Für dessen Verkauf muss der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein. Die Pflanze wird hauptsächlich für die Herstellung von Hanffasern für Textilien oder Dämmstoffen verwendet. Außerdem wird daraus Hanföl gewonnen oder die Samen für den Verzehr genutzt.

Da der THC-Wert von Cannabis natürlichen Schwankungen unterliegt, ermöglicht diese Änderung den Hanfanbaubetrieben einen größeren Spielraum. Dadurch wird auch der Anbau und die Vermarktung von weiteren Sorten ermöglicht.

Die Änderung des zulässigen Wertes wurde in erster Linie durch die neue GAP-Strategieplanverordnung (EU) 2021/2115 notwendig, die den für Direktzahlungen zulässigen THC-Wert auf 0,3 Prozent erhöht hat. Durch die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes wird der entsprechende Grenzwert demzufolge auch auf nationaler Ebene angepasst. Landwirtschaftliche Betriebe können dafür auch Direktzahlungen im Rahmen der EU-Agrarpolitik erhalten.