THC nicht geringe Menge: Wie wird sie definiert?

16.06.2025 37 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die "nicht geringe Menge" von THC ist ein gesetzlicher Schwellenwert, ab dem der Besitz als besonders strafbar gilt.
  • In Deutschland liegt diese Grenze meist bei 7,5 Gramm reinem THC, also nicht beim Gewicht des Grases, sondern beim Wirkstoffgehalt.
  • Wenn du mehr als diese Menge hast, drohen härtere Strafen, egal ob du’s für dich oder andere dabei hast.

Was bedeutet „nicht geringe Menge“ an THC eigentlich ganz genau?

Die Bezeichnung „nicht geringe Menge“ an THC ist ein juristischer Fachbegriff, der im Strafrecht eine ziemlich entscheidende Rolle spielt. Es geht dabei nicht um irgendeine zufällige Grammzahl, sondern um einen Schwellenwert, ab dem der Besitz oder Handel von Cannabisprodukten als besonders schwerwiegend gilt. Das bedeutet: Überschreitest du diese Grenze, werden die rechtlichen Konsequenzen deutlich härter – das ist kein Pappenstiel.

Was steckt aber hinter dieser Formulierung? Im Kern meint sie die Menge an reinem THC (also nicht das Gewicht der Blüten oder des Haschischs, sondern den tatsächlichen Wirkstoffgehalt), ab der Gerichte von einer „erheblichen Gefährdung“ für die Allgemeinheit ausgehen. Das ist sozusagen die rote Linie, die den „normalen“ Eigenbedarf von dem abgrenzt, was der Gesetzgeber als potenziell gefährlich einstuft.

Das Ganze ist also keine willkürliche Zahl, sondern ein Instrument, um bei der Strafzumessung zwischen Bagatellfällen und wirklich ernsthaften Verstößen zu unterscheiden. Der Begriff „nicht geringe Menge“ ist deshalb auch nicht einfach eine medizinische oder chemische Definition, sondern eine rechtliche Konstruktion, die immer wieder neu diskutiert und angepasst wird – je nachdem, wie sich gesellschaftliche Einstellungen und gesetzliche Rahmenbedingungen verändern.

Welche Menge THC gilt aktuell als „nicht geringe Menge“?

Aktuell gilt in Deutschland für THC ein ganz bestimmter Schwellenwert, ab dem Gerichte von einer „nicht geringen Menge“ sprechen: 7,5 Gramm reines THC. Diese Grenze ist nach wie vor maßgeblich, auch wenn sich das Cannabisrecht in letzter Zeit verändert hat. Sobald du also mehr als 7,5 Gramm reinen THC-Wirkstoff besitzt, bist du aus rechtlicher Sicht nicht mehr im Bereich des Eigenbedarfs unterwegs – sondern bewegst dich auf dünnem Eis, was die Strafbarkeit angeht.

Das Spannende daran: Es zählt nicht das Gewicht deiner Blüten oder deines Haschischs, sondern wirklich nur der THC-Gehalt. Das bedeutet, dass bei sehr potenten Sorten schon eine kleinere Menge Pflanzenmaterial ausreicht, um diese Grenze zu reißen. Die Berechnung läuft so: Du musst den THC-Prozentsatz deiner Substanz mit dem Gewicht multiplizieren, um auf die Menge reines THC zu kommen.

  • Beispiel: 40 Gramm Cannabis mit 20% THC = 8 Gramm reines THC → liegt über dem Grenzwert.
  • 25 Gramm Cannabis mit 15% THC = 3,75 Gramm reines THC → liegt deutlich darunter.

Obwohl es Diskussionen und sogar einzelne Gerichtsentscheidungen gibt, die höhere Grenzwerte fordern, bleibt der Wert von 7,5 Gramm THC derzeit bundesweit die entscheidende Schwelle. Wer mehr besitzt, riskiert ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen – unabhängig davon, wie sich die Gesetzeslage rund um Cannabis sonst gerade entwickelt.

Wie kommen diese THC-Grenzwerte zustande?

Die Festlegung, ab wann eine Menge THC als „nicht gering“ gilt, ist tatsächlich das Ergebnis einer Mischung aus Wissenschaft, Rechtsprechung und politischer Debatte. Ursprünglich wurde der Grenzwert nicht einfach aus dem Bauch heraus bestimmt, sondern basiert auf forensischen Gutachten und Empfehlungen von Experten aus Medizin und Toxikologie. Die zentrale Frage dabei: Ab welcher Menge kann THC bei durchschnittlichen Konsumenten zu schwerwiegenden gesundheitlichen oder gesellschaftlichen Risiken führen?

  • Forensische Gutachten: Wissenschaftler analysieren, wie viel THC notwendig ist, um eine „Gefahrenschwelle“ zu überschreiten. Sie berücksichtigen dabei Konsumgewohnheiten, Wirkungsspektrum und Risiken für die Allgemeinheit.
  • Rechtsprechung: Die Gerichte, allen voran der Bundesgerichtshof, greifen diese wissenschaftlichen Erkenntnisse auf und setzen sie in einen rechtlichen Rahmen. Der Grenzwert wird also nicht willkürlich festgelegt, sondern beruht auf nachvollziehbaren Kriterien.
  • Politische Vorgaben: Gesetzgeberische Entscheidungen spiegeln gesellschaftliche Einstellungen wider. Wenn sich die Risikobewertung oder die Akzeptanz von Cannabis verändert, kann das auch Einfluss auf die Grenzwertdiskussion haben.

Im Ergebnis ist der Grenzwert also eine Art Kompromiss: Er soll einerseits vor übertriebener Strafverfolgung schützen, andererseits aber auch die öffentliche Sicherheit und Gesundheit im Blick behalten. Dass diese Grenze immer wieder auf dem Prüfstand steht, liegt daran, dass sich sowohl die wissenschaftlichen Erkenntnisse als auch die gesellschaftlichen Vorstellungen ständig weiterentwickeln.

Was hat sich durch das neue Cannabisgesetz (CanG) am Grenzwert geändert?

Mit dem Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes (CanG) ist vieles in Bewegung geraten – aber beim Grenzwert für die „nicht geringe Menge“ herrscht immer noch ein ziemliches Durcheinander. Das Gesetz selbst hat nämlich keinen neuen Grenzwert festgelegt. Stattdessen wurde die Entscheidung, wie hoch die Schwelle künftig liegen soll, an die Gerichte weitergereicht. Das sorgt aktuell für reichlich Unsicherheit, weil sich verschiedene Gerichte unterschiedlich positionieren.

  • Der Gesetzgeber hat zwar angekündigt, dass der Grenzwert an die veränderte Risikobewertung angepasst werden soll, aber eine klare Zahl steht bis heute nicht im Gesetzestext.
  • Einige Gerichte – wie etwa das Amtsgericht Aschersleben – orientieren sich bereits an höheren Werten und argumentieren, dass die gesellschaftliche Neubewertung von Cannabis auch einen großzügigeren Grenzwert rechtfertigt.
  • Der Bundesgerichtshof hält jedoch weiterhin am alten Wert fest und sieht keine gesetzliche Grundlage für eine Anpassung.

Unterm Strich: Das CanG hat die Diskussion um den Grenzwert neu entfacht, aber für eine eindeutige, bundesweit einheitliche Regelung fehlt bislang der klare gesetzliche Rahmen. Bis zu einer ausdrücklichen Neuregelung durch den Gesetzgeber bleibt die Lage also ziemlich schwammig – und die Gerichte haben das letzte Wort.

Was sagen Gerichte zur Definition der „nicht geringen Menge“ THC?

Die Gerichte in Deutschland sind sich beim Thema „nicht geringe Menge“ THC längst nicht immer einig. Während der Bundesgerichtshof (BGH) an der bisherigen Grenze festhält, zeigen untergeordnete Gerichte, dass es auch anders geht. Das sorgt für ein ziemliches Hin und Her in der Rechtsprechung – und ehrlich gesagt auch für Kopfschütteln bei vielen Betroffenen.

  • Bundesgerichtshof (BGH): Der BGH hat im April 2024 noch einmal klargestellt, dass die „nicht geringe Menge“ weiterhin bei 7,5g THC liegt. Er argumentiert, dass ohne eine eindeutige gesetzliche Änderung alles beim Alten bleibt. Für den BGH zählt also vor allem Kontinuität und Rechtssicherheit.
  • Amtsgericht Aschersleben: Dieses Gericht hat sich mutig gegen die BGH-Linie gestellt und einen deutlich höheren Grenzwert von 37,5g THC angesetzt. Die Richter dort begründen das mit der gesellschaftlichen Neubewertung von Cannabis und der Absicht des Gesetzgebers, mildere Grenzen zu schaffen.
  • Weitere Gerichte: Einzelne Landgerichte und Amtsgerichte prüfen derzeit, ob sie sich der neuen Linie anschließen oder beim alten Wert bleiben. Es gibt also eine gewisse Dynamik, aber noch keine einheitliche Rechtsprechung.

Fazit: Je nachdem, wo du gerade wohnst oder vor welchem Gericht du landest, kann die Definition der „nicht geringen Menge“ unterschiedlich ausfallen. Das ist für dich als Konsument oder Anwalt alles andere als planbar – und macht die Situation momentan ziemlich unübersichtlich.

Praktische Beispiele: Wann rutscht Du in den Bereich der „nicht geringen Menge“?

Jetzt mal Butter bei die Fische: Wann bist du eigentlich wirklich im Bereich der „nicht geringen Menge“ unterwegs? Es kommt auf die Kombination aus Menge und THC-Gehalt an – und manchmal ist die Schwelle schneller erreicht, als du denkst. Hier ein paar typische Alltagssituationen, die dir die Augen öffnen könnten:

  • Du kaufst im Social Club ein
    Stell dir vor, du bekommst 50 g Blüten mit 16 % THC. Das sind 8 g reines THC. Zack, schon bist du über der Grenze, obwohl du vielleicht denkst, das sei noch im Rahmen des Erlaubten.
  • Du sammelst Vorräte für den Eigenbedarf
    Du lagerst mehrere kleine Tütchen, jedes für sich harmlos. Addierst du aber alles zusammen und kommst über 7,5 g THC, zählt die Gesamtmenge – und du bist plötzlich im Fokus der Strafverfolgung.
  • Du besitzt Konzentrate oder Haschisch
    Hier wird’s richtig tricky: Ein paar Gramm Haschisch mit 40 % THC reichen schon, um die Schwelle zu reißen. 20 g Haschisch mit 40 % THC entsprechen 8 g THC – also klar drüber.
  • Du teilst mit Freunden
    Ihr legt zusammen und einer bewahrt alles auf. Die Justiz rechnet das komplette THC dir zu, selbst wenn du nur einen Teil konsumierst. Teamwork ist hier leider kein Vorteil.

Merke: Es zählt immer die Summe des reinen THC, egal wie viele Einzelportionen oder Produkte du hast. Schon kleine Fehler bei der Einschätzung können dich in den Bereich der „nicht geringen Menge“ katapultieren – und dann wird’s schnell ernst.

Was bedeutet der aktuelle Grenzwert für Dich im Alltag?

Der aktuelle Grenzwert für THC ist im Alltag mehr als nur eine abstrakte Zahl – er kann deinen Tagesablauf, deine Entscheidungen und sogar deine Freiheit beeinflussen. Sobald du dich in der Nähe dieser Grenze bewegst, ändert sich das Risiko schlagartig. Die Auswirkungen sind nicht nur rechtlicher Natur, sondern können auch deinen Job, deine Wohnung oder deine Fahrerlaubnis betreffen.

  • Kontrollen und Durchsuchungen: Wirst du kontrolliert und hast mehr als den Grenzwert dabei, kann das zu einer Hausdurchsuchung führen. Plötzlich steht die Polizei vor deiner Tür – und das nur wegen ein paar Gramm zu viel.
  • Führerschein in Gefahr: Schon ein Verdacht auf Überschreitung der „nicht geringen Menge“ kann das Straßenverkehrsamt auf den Plan rufen. Die Fahrerlaubnis ist dann ganz schnell weg, selbst wenn du nicht unter Einfluss gefahren bist.
  • Probleme mit Arbeitgeber oder Vermieter: Ein laufendes Strafverfahren kann im schlimmsten Fall zum Jobverlust oder Ärger mit dem Vermieter führen. Viele Arbeitgeber und Wohnungsunternehmen reagieren empfindlich auf polizeiliche Ermittlungen.
  • Soziale Folgen: Auch im Freundeskreis oder in der Familie kann es zu Spannungen kommen, wenn plötzlich ein Strafverfahren im Raum steht. Das Stigma ist nicht zu unterschätzen.

Unterm Strich: Der Grenzwert ist nicht nur eine Zahl im Gesetzestext – er zieht eine unsichtbare Linie durch deinen Alltag. Wer sich in der Nähe dieser Schwelle bewegt, sollte sich der Konsequenzen bewusst sein und lieber zweimal nachrechnen, bevor er Risiken eingeht.

Ausblick: Wird sich die Definition der „nicht geringen Menge“ THC bald ändern?

Die Diskussion um die Anpassung der „nicht geringen Menge“ THC ist aktuell so lebendig wie selten zuvor. Viele Fachleute und Verbände fordern eine zeitgemäße Neudefinition, die sich stärker an der gesellschaftlichen Realität und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Besonders ins Auge fällt dabei, dass sich einige Gerichte bereits trauen, von der bisherigen Linie abzuweichen – das könnte der Auftakt zu einer bundesweiten Neubewertung sein.

  • Politische Initiativen: Im Bundestag gibt es Stimmen, die eine gesetzliche Klarstellung fordern. Manche Abgeordnete drängen darauf, die Grenze deutlich anzuheben, um die Kluft zwischen erlaubtem Eigenbedarf und strafbarer Menge zu schließen.
  • Fachliche Empfehlungen: Experten aus Medizin und Recht regen an, den Grenzwert regelmäßig zu überprüfen und dynamisch an neue Forschungsergebnisse anzupassen. Denkbar wäre etwa ein Modell, das sich an Konsumrealitäten und Missbrauchsrisiken orientiert.
  • Europäischer Vergleich: In anderen EU-Ländern gibt es teils deutlich höhere Schwellenwerte. Diese Unterschiede könnten den Druck auf den deutschen Gesetzgeber erhöhen, eine Reform anzugehen, um einheitlichere Standards zu schaffen.
  • Praktische Auswirkungen: Bis zu einer Änderung bleibt die Rechtslage volatil. Wer sich auf eine künftige Lockerung verlässt, bewegt sich auf unsicherem Terrain – eine Anpassung könnte aber schneller kommen, als viele erwarten.

Fazit: Die Chancen für eine Neudefinition stehen nicht schlecht, aber wann und wie das passiert, ist noch offen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich regelmäßig informieren – denn eine Gesetzesänderung könnte plötzlich Realität werden.


FAQ zur „nicht geringen Menge“ THC und Cannabisrecht

Was ist mit der „nicht geringen Menge“ THC eigentlich gemeint?

Die „nicht geringe Menge“ THC ist eine rechtliche Grenze. Gemeint ist damit die Menge an reinem THC, ab der der Gesetzgeber davon ausgeht, dass von Dir eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Überschreitest Du diese Schwelle beim Besitz oder Handel, drohen heftige strafrechtliche Konsequenzen – deutlich härter als bei kleineren Mengen. Es zählt dabei immer der reine THC-Gehalt und nicht das bloße Gewicht der Cannabisblüten.

Welcher THC-Grenzwert gilt aktuell für die „nicht geringe Menge“?

Momentan liegt die „nicht geringe Menge“ bei 7,5 Gramm reinem THC. Alles, was darüber liegt, ist aus juristischer Sicht kein Eigenbedarf mehr, sondern eine echte Hausnummer mit entsprechenden Risiken. Egal wie viel Gras oder Haschisch Du hast: Ausschlaggebend ist die Gesamtmenge an THC!

Wie wird der THC-Gehalt überhaupt berechnet?

Du multiplizierst das Gewicht Deiner Substanz (zum Beispiel Cannabisblüten) mit dem THC-Prozentsatz der jeweiligen Sorte. Das Ergebnis ist die Menge an reinem THC, die Du besitzt. Beispiel: 20g Gras mit 20% THC = 4g THC. Damit bist Du noch unter der Grenze, aber ab 38g derselben Sorte wird’s schon sehr schnell kritisch!

Warum ist der Grenzwert überhaupt so festgelegt worden?

Der Grenzwert beruht auf wissenschaftlichen Untersuchungen, Expertenempfehlungen und politischen Diskussionen. Man wollte eine Linie ziehen, ab der es für Dritte richtig gefährlich werden könnte und besonders große Mengen nicht mehr als Bagatelle gelten. Das Ergebnis: 7,5 Gramm reines THC als Schwelle, mit Nachdruck vom Bundesgerichtshof verteidigt. Einige Gerichte würden den Wert gern anheben – aber solange nichts Neues im Gesetz steht, bleibt (erstmal) alles beim Alten.

Kann sich der Grenzwert für die „nicht geringe Menge“ bald ändern?

Gerade ist ziemlich viel Bewegung im Thema, weil das neue Cannabisgesetz keinen klaren neuen Grenzwert festgelegt hat. Einzelne Gerichte schießen nach oben und einige Politiker fordern auch eine Anpassung. Aber zurzeit gilt bundesweit immer noch: 7,5 Gramm THC! Falls Du Dich an größere Mengen wagst, solltest Du die aktuelle Entwicklung echt im Blick behalten – irgendwann kann sich der Wert auch ganz offiziell ändern.

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Zusammenfassung des Artikels

Wenn du mehr als 7,5 Gramm reines THC besitzt, bist du rechtlich gesehen schon aus dem Eigenbedarf raus und riskierst echt harte Strafen – aktuell gibt’s aber viel Unsicherheit, weil Gerichte unterschiedlich entscheiden.

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Rechne immer den reinen THC-Gehalt aus, nicht einfach das Gewicht deiner Blüten oder deines Haschischs. Gerade bei potenten Sorten kannst du mit überraschend wenig Material schon die magische 7,5g-Grenze reißen – also lieber vorher genau checken!
  2. Wenn du für den Eigenbedarf sammelst oder mit Freunden gemeinsam lagerst, addiert sich alles zusammen. Die Justiz interessiert sich nicht dafür, wie viel jeder einzeln verbraucht, sondern zählt das komplette THC, das bei dir gefunden wird.
  3. Die aktuelle Rechtslage ist ziemlich verwirrend, weil Gerichte teilweise unterschiedlich entscheiden. Verlass dich also nicht blind auf Gerüchte oder Einzelfallurteile – solange keine neue Regelung existiert, bleibt 7,5g reines THC der Maßstab, der richtig Stress bedeuten kann.
  4. Unterschätze die Folgen nicht: Wer über der Grenze erwischt wird, riskiert nicht nur eine Anzeige, sondern kann auch Probleme mit Führerschein, Job oder Wohnung bekommen. Das Stigma und der Ärger gehen schnell über das Strafrecht hinaus.
  5. Halte dich über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden! Die Debatte um neue Grenzwerte läuft heiß, und Änderungen könnten schneller kommen, als du denkst. Informiere dich regelmäßig, damit du keine bösen Überraschungen erlebst.

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