KG Berlin: Bis zu 50 Gramm Cannabis auch für Häftlinge erlaubt – aktuelle Entwicklungen

05.06.2025 35 mal gelesen 0 Kommentare

KG Berlin: Bis zu 50 Gramm Cannabis auch für Strafgefangene erlaubt

Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass auch Strafgefangene während ihrer Haftstrafe bis zu 50 Gramm Cannabis in ihrem Haftraum besitzen dürfen. Grundlage ist § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG), das den Besitz am "gewöhnlichen Aufenthalt" erlaubt. Im konkreten Fall wurde bei einem Häftling 45,06 Gramm Cannabisharz mit einer Wirkstoffmenge von 13,64 Gramm THC gefunden, was zum Eigenkonsum bestimmt war. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sah den Haftraum ab einer Haftdauer von mindestens sechs Monaten als "gewöhnlichen Aufenthalt" an. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, argumentierte mit Sicherheitsbedenken und einer restriktiven Auslegung des Gesetzes, scheiterte jedoch vor dem KG. Das Gericht stellte klar, dass allgemeine Erwägungen zur Sicherheit und Ordnung im Gesetz keinen Niederschlag gefunden haben und daher nicht zur Einschränkung des Besitzrechts herangezogen werden können. Allerdings bleibt es den Anstaltsleitungen vorbehalten, den Konsum und Besitz im Rahmen der Hausordnung zu untersagen und Verstöße zu ahnden. Die Frage, ob auch Eigenanbau in Haft erlaubt ist, ließ das KG offen.

Erlaubte Menge Gefundene Menge THC-Gehalt Gericht Datum
50 g 45,06 g 13,64 g KG Berlin 28.05.2025

Infobox: Das KG Berlin bestätigt: Bis zu 50 Gramm Cannabis dürfen auch in Haft legal besessen werden, sofern der Haftraum als gewöhnlicher Aufenthalt gilt. Quelle: LTO.de

Streeck: Wissenschaftliche Evaluierung der Cannabis-Legalisierung im Herbst

Der neue Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck betont, dass die Folgen der Cannabis-Legalisierung wissenschaftlich evaluiert werden sollen. Er ist "kein Freund der Cannabispolitik der Ampel", sieht aber die Notwendigkeit, auf Basis von Daten und nicht aus reiner Sitte oder Rechtsauffassung zu entscheiden. Im Herbst ist eine "ergebnisoffene Evaluierung" geplant, wie es das Gesetz vorsieht. Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen erlaubt. Streeck will die Bedenken von Eltern, Polizei, Lehrkräften und Medizin stärker berücksichtigen und betont, dass Sucht und Drogen eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung sind. Er spricht sich gegen pauschale Verbote aus und plädiert für einen Genussmittelkonsum ohne Suchtgefahr, insbesondere bei Alkohol und Tabak.

„Ich fühle mich verpflichtet, dieses Thema nicht zuerst aus der Perspektive der Sitte oder des Rechts zu begegnen, sondern vor allem der Gesundheit.“ (Hendrik Streeck)
  • Evaluierung der Legalisierung im Herbst 2025
  • Besitz und Anbau seit 1. April 2024 für Volljährige erlaubt
  • Streeck setzt auf wissenschaftliche und weniger emotionale Debatte

Infobox: Die Zukunft der Cannabis-Legalisierung in Deutschland wird im Herbst 2025 wissenschaftlich überprüft. Quelle: RP Online, Apotheke Adhoc

DNA-Analyse: Cannabis und Schlafmohn in Dubliner Stadtluft nachgewiesen

Ein Forscherteam um David Duffy von der University of Florida hat in der Stadtluft von Dublin DNA-Spuren von Cannabis, Schlafmohn und psychoaktiven Pilzen nachgewiesen. Die Studie, veröffentlicht in "Nature Ecology & Evolution", zeigt, dass sich mit Luftproben zahlreiche Arten, darunter auch Krankheitserreger, Tiere und Menschen, identifizieren lassen. Die Methode könnte künftig zur Überwachung von Drogenkonsum, biologischer Vielfalt und Krankheitserregern eingesetzt werden. Die Forscher betonen, dass gezielte politische Maßnahmen notwendig sind, um die Nutzung von Umwelt-DNA zu regulieren, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und die Überwachung menschlicher Aktivitäten.

  • Nachweis von Cannabis- und Schlafmohn-DNA in Stadtluft
  • Methode ermöglicht Überwachung von Drogenkonsum und Biodiversität
  • Forderung nach gesetzlicher Regulierung der Umwelt-DNA-Nutzung

Infobox: DNA-Analysen aus Luftproben könnten künftig auch den Drogenkonsum in Städten sichtbar machen. Quelle: Spiegel

Cannabis-Rückruf wegen Schimmelverdacht

Das Unternehmen Mediprocan ruft die Cannabisblüten der Sorte African Ruby 26/1 (PZN 19745642) in der Charge 2500101 zurück. Grund ist der Verdacht auf Schimmelbefall, der nach Meldungen aus Apotheken aufgetreten ist. Apotheken werden gebeten, das Warenlager zu überprüfen und betroffene Packungen über den Großhandel zu retournieren. Der Rückruf erfolgt aus Sicherheitsgründen, um Patientinnen und Patienten vor möglichen Gesundheitsrisiken zu schützen.

Produkt Charge PZN Grund
African Ruby 26/1 2500101 19745642 Schimmelverdacht

Infobox: Mediprocan ruft eine Charge Cannabisblüten wegen Schimmelverdacht zurück. Quelle: Apotheke Adhoc

5,5 Kilogramm Cannabis auf der A8 bei Perl entdeckt

Auf der A8 bei Perl haben Einsatzkräfte der Bundespolizei am 3. Juni 2025 rund 5,5 Kilogramm Cannabis in mehreren Plastiktüten auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen gefunden. Verkehrsteilnehmer hatten die Polizei auf die Tüten aufmerksam gemacht. Die Ermittler vermuten, dass die Drogen kurz vor einer Kontrollstelle aus einem Fahrzeug geworfen wurden. Die Herkunft der Drogen und die Verantwortlichen sind bislang unbekannt. Die sichergestellten Betäubungsmittel wurden vom Zollfahndungsamt Frankfurt/Main übernommen. Die Bundespolizei bittet die Bevölkerung um Hinweise zu verdächtigen Beobachtungen im Grenzraum.

  • Fund: 5,5 kg Cannabis
  • Fundort: A8 bei Perl
  • Vermutung: Aus Fahrzeug geworfen, um Kontrolle zu entgehen

Infobox: 5,5 Kilogramm Cannabis wurden auf der A8 bei Perl sichergestellt, die Ermittlungen laufen. Quelle: BILD.de

Frankfurt: Mutmaßlicher Dealer mit 9,8 Kilo Marihuana gefasst

Die Frankfurter Polizei hat am Dienstagabend einen 36-jährigen Mann festgenommen, der mit 9,8 Kilogramm Marihuana und 58.000 Euro Bargeld in seinem Fahrzeug unterwegs war. Der Verdächtige versuchte, einer Verkehrskontrolle zu entkommen, flüchtete zunächst mit dem Auto und dann zu Fuß. Bei der Festnahme leistete er Widerstand und verletzte eine Beamtin. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann wieder freigelassen, gegen ihn läuft ein Strafverfahren. Die Ermittlungen dauern an.

Menge Marihuana Bargeld Alter des Verdächtigen Status
9,8 kg 58.000 € 36 Jahre Vorübergehend festgenommen, wieder freigelassen

Infobox: In Frankfurt wurde ein mutmaßlicher Dealer mit 9,8 kg Marihuana und 58.000 Euro Bargeld gefasst. Quelle: T-Online

Quellen:

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